Reggae-Gandalf schrieb:
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Sollte der Vertrag
> auslaufen/gekündigt werden, kannst du dir dein
> Restguthaben auf dein Girokonto überweisen
> lassen. Da gab es tatsächlich mal ein Urteil, dass
> sie das machen müssen, auch wenn es nicht viel
> ist.
Ah, okay. Das war das Urteil, an das ich mich dunkel erinnerte. Danke.