Re: Jetzt ist es soweit: Deutsche verlieren Wohnungen an Asylanten
geschrieben von:
Anonymer Teilnehmer, 01.10.15 07:46 |
Ich nehm das Posting tatsächlich zurück, weil ich dann nämlich gesehen habe, was für einen Murks ich da geschrieben habe. Reduzieren wir es auf: Ärzte haben gefälligst dann Atteste auszustellen, wenn es angebracht ist. Es gibt dann natürlich noch Krankheiten, die man nicht "belegen" kann, nämliche psychische Krankheiten, Übelkeit, Kopfweh etc., und dagegen kann auch ein Arzt wegen ausrichten, selbst wenn er denkt, dass es vlt. nicht stimmt. Aber wenn einer ankommt und sagt: "Hmm, ich habe ein klein wenig Halsweh, ich kann heute nicht zur Schule, nicht zur Arbeit, nicht den Termin wahrnehmen" etc., dann sollte ein Arzt auch mal sagen: "Du kannst". Ich habe das als Schülerin ja auch einmal wegen einer bestimmten Klassenarbeit probiert, aber unsere Ärztin, zu der meine Mutter noch immer geht - keine Chance. Ich finde es vorbildlich. Ihr habt natürlich recht, ärztliche schweigepflicht - war bei meinem gestrigen Posting wahrscheinlich aus meinem Gedächtnis mal entschwunden. Aber wenn ein Arzt es erst gar nicht darauf ankommen lässt und keine Gefälligkeitsatteste ausstellt, dann hätte sich die Sache auch erledigt.
Eine Freundin erzählte von einer Freundin, die Tag für Tag die Arbeit von zwei Kolleginnen miterledigen muss, weil diese quasi dauerhaft krankgeschrieben sind. Um zu umgehen, dass sie aufgrund einer langfristigen Krankheit amtsärztlich untersucht werden, kommen sie immer mal wieder einen Tag arbeiten und sind dann wieder länger krank. Die Kolleginnen sind fest angestellt und niemand kann ihnen an den Kragen, so clever-dreist umgehen sie es. Mittlerweile arbeitet diese Freundin der Freundin nicht mehr dort.
Beim Wort "Doc Holiday" fällt mir übrigens gerade das Gespräch mit einer Frau ein, die Lehrerin ist - die erzählte von einem Geschwisterpaar, deren Mutter aus Thailand stammte. Die Familie war die kompletten sechs Wochen Sommerferien immer im Urlaub in Thailand und jedes Jahr aufs Neue erschienen die Zwillinge immer erst ca. eine Woche später in der Schule - immer mit einem Attest aus Thailand, ausgestellt gegen Ende der Ferien.
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 01.10.15 07:47.