Die genaue Rechtslage ist noch von Gerichten zu klären. Unklar ist ob öffentliche Verwaltungen als Vermieter überhaupt Eigenbedarf geltend machen können oder ob dies natürlichen Personen vorbehalten bleibt (das ist u.a. die Ansicht von "Haus und Grund").
Was der Vorgang nach meiner Einschätzung zeigt, ist dass die Lage ernsthaft außer Kontrolle geraten sein muss, wenn Kommunalpolitiker schon auf solche Ideen kommen. Ich hatte heute im privaten Rahmen ein längeres Gespräch mit einem Kommunalpolitiker und da war für mich schon erkennbar, wie groß der Druck ist, der auf ihnen lastet. Großen Spielraum für die Umsetzung der an sie herangetragenen Forderungen haben sie anscheinend nicht mehr.