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Re: Verdrehte ausstrahlungszeiten...
geschrieben von: hasendasen, 22.08.15 16:14
Ich zitiere mal kurz die FSF:

"Altersfreigaben der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sind teilweise mit Sendezeitbeschränkungen verknüpft (§ 5 Abs. 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag [JMStV]). Dabei gilt Folgendes:
Freigabe ab 0 Jahren keine Sendezeitbeschränkung
Freigabe ab 6 Jahren keine Sendezeitbeschränkung
Freigabe ab 12 Jahren Sendezeitbeschränkung ab 20.00 Uhr, wenn der Film an der Grenze zu einer Freigabe ab 16 Jahren liegt
Freigabe ab 16 Jahren 22.00 Uhr und 6.00 Uhr
Keine Jugendfreigabe 23.00 Uhr und 6.00 Uhr"

Filme, die eine Einstufung von FSK16 oder höher haben, dürfen im Programm nicht vor 22 Uhr mit Bewegtbildern beworben werden, sondern nur mit Standbildtrailern.

Dies gilt allerdings für die frei empfangbaren Sender. Pay-TV scheint demnach über den Jugendschutz abgesichert zu sein.

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  Verdrehte ausstrahlungszeiten...
Nenatty 22.08.15 12:16 647 
  Re: Verdrehte ausstrahlungszeiten...
Akecheta 22.08.15 12:24 321 
  Re: Verdrehte ausstrahlungszeiten...
Sir Hilary 22.08.15 12:26 282 
  Re: Verdrehte ausstrahlungszeiten...
hasendasen 22.08.15 16:14 358 
  Re: Verdrehte ausstrahlungszeiten...
M.D.Krauser 22.08.15 16:20 330 
  Re: Verdrehte ausstrahlungszeiten...
SallySpectra 06.09.15 06:50 335 


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