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Re: Verdrehte ausstrahlungszeiten...
Ich zitiere mal kurz die FSF:
"Altersfreigaben der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sind teilweise mit Sendezeitbeschränkungen verknüpft (§ 5 Abs. 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag [JMStV]). Dabei gilt Folgendes: Freigabe ab 0 Jahren keine Sendezeitbeschränkung Freigabe ab 6 Jahren keine Sendezeitbeschränkung Freigabe ab 12 Jahren Sendezeitbeschränkung ab 20.00 Uhr, wenn der Film an der Grenze zu einer Freigabe ab 16 Jahren liegt Freigabe ab 16 Jahren 22.00 Uhr und 6.00 Uhr Keine Jugendfreigabe 23.00 Uhr und 6.00 Uhr" Filme, die eine Einstufung von FSK16 oder höher haben, dürfen im Programm nicht vor 22 Uhr mit Bewegtbildern beworben werden, sondern nur mit Standbildtrailern. Dies gilt allerdings für die frei empfangbaren Sender. Pay-TV scheint demnach über den Jugendschutz abgesichert zu sein.
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