|
Re: Flüchtlingswahnsinn mal anders: Ukraine
Der Einzelfall ist doch immer tragisch.
Das deutsche Zuwanderungsgesetz sieht nunmal nicht vor dass die Eltern von volljährigen Kindern legal nach Deutschland nachziehen dürfen - und das ergibt natürlich auch Sinn, sonst würde man ja ein Pyramidensystem in der Zuwanderung schaffen. Warum sollte man hier also eine Ausnahme machen? Nur weil jetzt die finanzielle Lage sichergestellt ist muß das nicht für die Zukunft gelten. Genauer gesagt gibt es sogar eine Ausnahme, laut § 36 Abs. 2 AufenthG gäbe es die Möglichkeit bei besonderer Härte, z.B. wenn die Mutter ein Pflegefall wäre deren Betreuung im Drittland unzureichend gewährleistet wäre. Auch der "Tipp" mit dem normalen Asylverfahren ist absurd. Solange sie nicht nachweisen kann dass sie persönlich in der Ukraine politisch verfolgt wird und die Ukraine nunmal als sicheres Drittland ausgewiesen ist kann sie sich den Asylantrag schenken. Warum und ob es gerechtfertigt ist die Ukraine als "sicher" zu bezeichnen kann ich nicht beurteilen, aber ich denke es gibt noch viele andere Länder auf der Welt die deutlich unsicherer sind. Immerhin gibt es einen funktionierenden Staatsapparat in der Ukraine, und solange man nicht gerade in der Nähe der russischen Grenze wohnt (und die Ukraine ist groß) dürfte die Gefahr dort nicht größer als in anderen vergleichbaren Ländern sein. Und man muß auch kein großes Genie sein um zu erkennen dass das deutsche Zuwanderungssystem zusammenbrechen würde wenn man jedes Land in dem die Situation schlechter ist als in Deutschland als "unsicher" einstufen würde - das System ist ja momentan mit den zurecht aus unsicheren Drittländern stammenden Flüchtlingen aus Syrien, Eritrea und dem Irak überfordert.
In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
|