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Re: Gewohnheitsrecht
LouZipher schrieb:
------------------------------------------------------- > Sicher gelten mündliche Verträge - nur: beweisen > muß man es können. In diesem Fall ist die Angelegenheit vereinfacht: Es gibt offensichtlich einen Vertrag und wenn die Erben nichts schriftliches vorlegen können, muss man von einen mündlichen Vertrag ausgehen. Und wenn keine Nebenkosten-Kontobewegungen nachweisbar sind, dürfte man auch davon ausgehen, dass diese inklusive waren. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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