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Re: Gewohnheitsrecht
Exakte Antworten wirst Du hier nicht kriegen, da hat Fienchen Recht.
Ansonsten besteht schon ein Mietvertrag, aber eben kein schriftlicher. Die Kündigungsfrist beträgt also trotzdem 3 Monate, bei über 8 Jahre Mietdauer wären es sogar 9 Monate. Bei der Nebenkostenabrechnung hattest Du scheinbar bislang großes Glück, die wirst Du für 2014 zahlen müssen, sofern sie korrekt belegt wird. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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