tiramisusi schrieb:
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> in den Richtlinien zu SGBII §2 steht aber auch
> unter 2.6.1.2 u nter versorgung mit Flüssiggas
> oder Öl:
>
> "Bei der Versorgung durch Flüssiggas sind nach
> Abzug der in den Regelleistungen enthaltenen
> Energiekoste regelmässig die tatsächlichen
> Rechnungsbeträge als Bedarf anzuerkennen" -
>
> ds müsste mir das doch zustehen oder`?
Vielleicht hilft das weiter.
Nachdenker
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