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Re: Mal wieder ALG II
Wie auch immer, die Drecksäcke "vergessen" dabei immer zu erwähnen, daß bei geringem H4, womöglich auch ALG x, man ebenso auch ergänzendes Geld vom Sozialamt bekommen kann.
AUCH wenn sie später die sogenannte Erwerbslosenrente bekommt. Das ist so eine Info, die Dir keine Sau gibt und mich 1 Jahr Kohle gekostet hat. Ob angesichts überhaupt dieser Antrag durchgeht, wage ich stark zu bezweifeln; sie steht dem Arbeitsmarkt zumindest jetzt Null zur Verfügung. Aber: Erwerbslosenrente ist meist geringer als H4; bei mir war es fast 1/3 weniger. Ich weiß leider nicht mehr, wie die genauen Vorgänge waren, aber die schmeißen einen eigentlich schon von selbst raus, wenn die Behinderung festgestellt und vor allem festgeschrieben wurde. Nun ist ein Schlaganfall eine Sache, die sich ja "bessern" kann ... so gibt es die Erwerbslosenrente sicher erst mal auf Zeit mit Nachprüfungen. Die Zeiträume betragen da gewöhnlich 1-3 Jahre, meistens 2 ;) Auf eines muß sie sich gefasst machen; wenn sie erwartet, daß man Rücksicht und Verständnis zeigt - weiiiiit gefehlt, im Gegenteil; alle werden sich hinterhältiger und fieser verhalten als mit einem gesunden Menschen. Zumindest ist das meine Erfahrung. Zuletzt noch ein Link mit einer entsprechenden Hilfeseite: www.forum-sozialhilfe.de Und noch einer: www.tacheles-sozialhilfe.de Übrigens: die Feststellung der Behinderung für die Rente und die für den Grad der Behinderung + Behindertenausweis (versuchts mit Merkzeichen G und aG, weil sie bestimmt schlecht gehen kann, dann, nur dann gäbe es den Parkausweis, der auch für Angehörige gilt, solange die Ausweisinhaberin mitfährt) sind 2 verschiedene Ämter. Man muß da getrennt beantragen bzw. agieren. Im Krankenhaus gibt es eine Sozialhilfearbeiterin, da mal Termin ausmachen, oder Hilfe vom Haus- oder Facharzt erbeten, zumindest infotechnisch, wie wo es weitegehen könnte. Tja, dann wünsch ich mal viel Glück und starke Nerven; denn mit Sicherheit wünscht man sich mehr als einmal eine Pumpgun, um seine Meinung mal zu unterstreichen ... oder überhaupt dem Gegenüber verständlich zu machen, mit welchem Problem der Antragsteller zu tun hat.
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