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Re: ebay-Frage
geschrieben von: Zauberspiegel, 16.01.14 20:39
Zu deiner Frage. Ja du bist im Recht. Bei mangelhafter Ware hast du das Recht aus Wandlung des Vertrages (Geld zurück oder andere Ware). Siehe auch hier:

[pages.ebay.de]

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Betreff geschrieben von Datum/Zeit Zugriffe 
  ebay-Frage
DocFrosch 16.01.14 19:34 429 
  Re: ebay-Frage
vanessa69 16.01.14 19:49 300 
  Re: ebay-Frage
Zauberspiegel 16.01.14 20:35 281 
  Re: ebay-Frage
Paula Tracy 16.01.14 20:41 274 
  Re: ebay-Frage
DocFrosch 16.01.14 22:23 235 
  Re: ebay-Frage
Zauberspiegel 16.01.14 20:39 283 
  Re: ebay-Frage
Reggae-Gandalf 16.01.14 21:42 248 


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