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Re: ACTA
Nun komm ich ins Schleudern. Ratifizierung ist doch gleich Unterschreiben, oder?:
Bundeszentrale für politische Bildung/bpb.de Zu den Lexika auf bpb.de Lexikon Ratifikation (lat.) R. bezeichnet die völkerrechtlich verbindliche Unterzeichnung eines internationalen Vertrages durch das Oberhaupt eines Staates, nachdem die jeweils zuständige gesetzgebende Gewalt zugestimmt hat. Nach Art. 59 Abs.1 GG ist in D hierzu der Bundespräsident befugt. Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006. [www.bpb.de] Was vorher noch stattfinden könnte, wäre eine Paraphierung mit den Anfangsbuchstaben der Verhandlunspartner: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb.de Zu den Lexika auf bpb.de Lexikon Paraphierung P. wird die Unterzeichnung ausgehandelter Verträge (z.B. zwischen Staaten) mit den Anfangsbuchstaben (der Unterhändler, Außenminister etc.) genannt. Damit wird festgestellt, dass die Unterhändler einig sind, die völkerrechtliche Verbindlichkeit aber erst nach Ratifikation eintritt. Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006. [www.bpb.de] Wikipedia sagt: [de.wikipedia.org]
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