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Re: Kleiderordnung für Banker
Das Problem sehe ich weniger in der Kleiderordnung, als vielmehr darin, dass man Anzüge nicht als Arbeitskleidung von der Steuer absetzen kann, weil man sie theoretisch ja auch privat tragen kann. Ich habe von einem befreundeten Banker gehört, dass er pro Jahr 3 bis 4 Anzüge verschleißt und die Kosten dafür komplett privat tragen muss.
Fehlt nur noch, dass man seinen privaten Computer mit zur Arbeit bringen muss. Grüße, Sascha In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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