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Re: Eon Westfalen-Weser - Abzocker / Betrüger....
Den Elektrikter (sofern er diesen nicht privat kennt, und der ihm mal grad einen Gefallen leistet) muss er bezahlen.
Im Falle eines defekten Zählers, einen Spezialisten von E.ON selbst kommen lassen, der dass nachprüfen MUSS! 5.4 E.ON Vertrieb ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden jederzeit eine Nachprüfung der Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des § 2 Abs. 4 EichG beim Messstellenbetreiber zu veranlassen. Stellt der Kunde den Antrag nicht bei E.ON Vertrieb, so hat er diese zugleich mit der Antragstellung zu benachrichtigen. Die Kosten der Prüfung fallen E.ON Vertrieb zur Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Kunden. Also, lieber gleich beim Stromversorger nachhaken. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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