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Re: Die Bahn will jeden Schwarzfahrer sofort Anzeigen. Kriminalstatistik steigt um 10%
geschrieben von: Nachdenker, 26.07.09 09:26
Eine Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhaltes an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, der nach Auffassung des Mitteilenden einen Straftatbestand erfüllen könnte. Die Strafanzeige ist von dem Strafantrag zu unterscheiden, der eine Prozessvoraussetzung ist.

Die Strafanzeige kann mündlich oder schriftlich bei der Polizei, bei einer Staatsanwaltschaft oder den Amtsgerichten erstattet werden.[1] Die mündliche Anzeige wird zu Protokoll („zur Niederschrift“) genommen. Bei bestimmten Straftaten (so genannte Antragsdelikte) ist neben der Erstattung der Strafanzeige außerdem innerhalb von drei Monaten ab Bekanntwerden des Täters durch den Geschädigten die Stellung eines Strafantrages erforderlich.

Sofern auf Grund der in der Strafanzeige mitgeteilten Tatsachen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Straftatbestand verwirklicht sein könnte (so genannter Anfangsverdacht), sind die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet, der Anzeige nachzugehen und den Sachverhalt so weit als möglich aufzuklären. Hier gilt das Legalitätsprinzip für die Ermittlungsbehörde.

Die Anzeige wird von der Polizei per Abverfügung der Staatsanwaltschaft vorgelegt, innerdienstlich wird der Vorgang von der Polizei nach Abschluss der Ermittlungen „abverfügt“ (bei schwerwiegenden Straftaten erfolgen Nachgänge). Die Staatsanwaltschaft entscheidet nach Abschluss der Ermittlungen, ob gegen den Beschuldigten Anklage erhoben wird oder das Verfahren eingestellt wird. Im letzten Fall erhält der Anzeigeerstatter einen schriftlichen Bescheid.[2] Der Anzeigeerstatter kann gegen die Einstellung Beschwerde einlegen. Über diese entscheidet dann die dienstvorgesetzte Behörde, die Generalstaatsanwaltschaft. Ist der Anzeigeerstatter zugleich Geschädigter, kann er – sollte die Generalstaatsanwaltschaft seiner Beschwerde nicht stattgeben – das sogenannte Klageerzwingungsverfahren betreiben.

So viel Aufwand für einmal schwarz fahren ? Schön dann hat die Staatsanwaltschaft wieder genügend zu tun.

Nachdenker

PS.

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  Die Bahn will jeden Schwarzfahrer sofort Anzeigen. Kriminalstatistik steigt um 10%
Knurpsel 25.07.09 20:32 700 
  Re: Die Bahn will jeden Schwarzfahrer sofort Anzeigen. Kriminalstatistik steigt um 10%
Leo 25.07.09 21:05 312 
  Re: Die Bahn will jeden Schwarzfahrer sofort Anzeigen. Kriminalstatistik steigt um 10%
amsp20000 25.07.09 22:25 268 
  Re: Die Bahn will jeden Schwarzfahrer sofort Anzeigen. Kriminalstatistik steigt um 10%
beiderbecke 26.07.09 03:56 223 
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MrMagoo 27.07.09 22:43 170 
  Re: Die Bahn will jeden Schwarzfahrer sofort Anzeigen. Kriminalstatistik steigt um 10%
amsp20000 27.07.09 22:45 141 
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beiderbecke 28.07.09 02:32 162 
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Der Erklaer-Baer 28.07.09 05:39 164 
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Reggae-Gandalf 28.07.09 08:19 145 
  Re: Die Bahn will jeden Schwarzfahrer sofort Anzeigen. Kriminalstatistik steigt um 10%
amsp20000 25.07.09 22:20 215 
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sonnensucher 26.07.09 00:40 201 
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Leo 26.07.09 01:07 222 
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sonnensucher 26.07.09 01:33 186 
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Leo 26.07.09 02:04 206 
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Pete Morgan 26.07.09 02:58 180 
  Re: Die Bahn will jeden Schwarzfahrer sofort Anzeigen. Kriminalstatistik steigt um 10%
Leo 26.07.09 03:18 197 
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Dustin 26.07.09 07:52 261 
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Leo 26.07.09 14:19 161 
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Nachdenker 26.07.09 09:26 224 
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TAFKA Markus 26.07.09 12:40 128 
  Re: Die Bahn will nicht jeden Schwarzfahrer sofort Anzeigen.
beiderbecke 26.07.09 20:47 177 
  Re: Die Bahn will nicht jeden Schwarzfahrer sofort Anzeigen.
Knurpsel 26.07.09 21:24 151 
  Re: Die Bahn will nicht jeden Schwarzfahrer sofort Anzeigen.
spunk 27.07.09 10:19 146 
  Re: Die Bahn will nicht jeden Schwarzfahrer sofort Anzeigen.
Lone Starr 27.07.09 17:56 175 
  Re: Die Bahn will nicht jeden Schwarzfahrer sofort Anzeigen.
pars 28.07.09 20:59 147 
  Re: Die Bahn will jeden Schwarzfahrer sofort Anzeigen. Kriminalstatistik steigt um 10%
amsp20000 28.07.09 09:05 131 


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