Wie ist das denn bei VSS mit den Rechten der reigelegten Personen? Ich kann mir vorstellen, dass eine DVD-Auswertung in den 80er- (und 90er-Jahren?) noch nicht in der Einwilligung zur Ausstrahlung berücksichtigt wurde. Oder gibt man da als "Opfer" seine Rechte komplett ab, wenn man da einwilligt.