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TV-Erinnerungen an gute, alte Fernsehzeiten
Re: Die Ludolfs
geschrieben von: Wilkie, 14.11.23 10:31
WilliWinzig schrieb:
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> Ich kann mir gut vorstellen, dass es nur wegen der
> Kamera des TV die gebrauchten Ersatzteile an der
> Haustüre dem Kunden, gegen Barzahlung aber ohne
> Rechnung/Quittung, abgegeben wurden.
> Das Finanzamt sieht doch mit. Sonst würde das
> verdammt viele Neider auf den Plan rufen und bis
> zum ersten anonymen Hinweis an das Finanzamt
> würden kaum 24 Stunden vergehen.


Aber gerade diese Verkäufe ohne Registrierkasse und Quittungen machen einen Händler doch beim Finanzamt suspekt. Rechtlich gesehen ist es aber völlig ausreichend und dass die Ludolfs das ohne TV-Kamera anders gemacht haben, halte ich für ausgeschlossen, Registrierkasse und Quittung hätten zu den Ludolfs überhaupt nicht gepasst.

Ich gehe davon aus, dass einer von den Brüdern - ich tippe auf Peter - jeden Abend die Tageseinnahmen gezählt und schriftlich festgehalten hat. Falls da Günter nicht Kaffee über die Kladde gekippt hat, musste das Finanzamt diese Aufzeichnungen akzeptieren.

Wenn man sich nicht 10 Stunden vor das Grundstück stellte, die Kunden zählte und deren Einkäufe schätzte, das Ganze möglichst an mehreren Tagen, hatte auch niemand irgendeine Grundlage, dem Finanzamt einen anonymen Hinweis auf Steuerhinterziehung zu geben.
Das Finanzamt hätte bei einem Verdacht allerdings die Produktionsfirma fragen können, wieviele Stunden für eine Staffel gedreht wurde. Dann die in den Folgen genannten Beträge addieren und mit den Angaben der Ludolfs vergleichen.

Für gebrauchte Ersatzteile gibt es eine Gewährleistung von 12 Monaten; wenn die Kunden auf eine Rechnung oder Quittung verzichteten, war es deren Problem, jedenfalls wenn es keine den Ludolfs bekannten Stammkunden waren. Eine Pflicht zur Aushändigung einer Quittung gibt es jedenfalls nicht.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 14.11.23 10:41.

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