U56 schrieb:
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> Wie das mit Wiederholungen gehandhabt wurde, die
> nicht bundesweit ausgestrahlt wurden, muss doch in
> den Verträgen geregelt worden sein.
Der NDR hat ja 1961 den zitierten Brief offenbar extra verschickt, um eine Ausnahme von den geltenden Verträgen durchzusetzen.
"Im Interesse der nationalpolitischen Aufgabe, die das Vormittagsprogramm zu erfüllen hat, bitten wir Sie, damit einverstanden zu sein, dass für die Wiederholung kein Wiederholungshonorar zu zahlen ist; andernfalls wäre die Sendung des Beitrages, an dem Sie mitgewirkt haben, im Vormittagsprogramm leider nicht möglich."
> Ein Regionalprogramm in dieser Art gab es zwar vorher
> noch nicht, aber doch die normalen
> Regionalprogramme.
Ja, allerdings haben für das Vorabendprogramm möglicherweise wiederum andere Regelungen gegolten. Zumindest in den 80ern war es wohl so, dass alle eigenproduzierten Vorabendserien in einem Pool gelandet sind, aus dem sich jede Anstalt nach Belieben (möglicherweise kostenlos) bedienen konnte.
Wer weiß - vielleicht haben wir es einer solchen Sonderregelung zu verdanken, dass Serien wie "Drei Damen vom Grill", "Die Koblanks", "Polizeifunk ruft" oder "Stewardessen" heute überhaupt noch wiederholt werden.