>Die DVDs werden als Verkauf-DVDs mit FSK12 angeboten.
>Falls die nicht die Lizenz für die Veröffentlichung der Serie haben, wäre das ein Fall für einen Rechtsanwalt.
Es wird halt erst ein Fall für einen Rechtsanwalt, wenn jemand klagt! Und wie schon oben erwähnt: Wo kein Kläger...
Denn ganz ehrlich. Da müsste tatsächlich jemand bei der Polizei die Teile vorlegen und mit dem Verdacht auf ein Bootleg eine Klage lostreten. Dann erst würde sich amtlich jemand darum kümmern, zu überprüfen, um was für Veröffentlichungen es sich hierbei handelt.
Anwälte für Abmahnungen sind mit ganz anderen Sachen beschäftigt und auch hierbei würde wieder jemand fehlen, der dem Anwalt den Auftrag gibt.
Und zum Thema FSK Freigabe? Hat mal jemand bei der FSK nachgefragt, ob die Teile tatsächlich zur Prüfung vorgelegt worden sind ( was im Übrigen mit etlichen Kosten verbunden ist ) oder hat man willkürlich ein Siegel draufgepackt, weil bei der TV Ausstrahlung diese Freigabe vorgelegen hat?