Wilkie schrieb:
> Unsauber? Die Verwendung einer für ein anderes
> Produkt bereits verwendeten EAN-Nummer ist
> rechtswidrig. Die Verwendung des Sat.1-Logos als
> Dauereinblendung ohne Genehmigung des Senders ist
> ebenfalls rechtswidrig.
Bezüglich des Logos wissen wir ja nicht, ob Sat.1 gefragt wurde.
Bezüglich der EAN-Nummer Stimme ich dir zu, weil die Unterschiede erheblich sind.
Wobei das vermutlich nicht geahndet wird wie eine eventuelle Urheberrechtsverletzung, was eine Straftat wäre.
Ist wohl eine Verordnung, die niemand kontrolliert. Auf die Schnelle habe ich keine weiteren Infos dazu gefunden.
Auch bei Büchern kommt es leider vor, dass verschiedene Ausgaben die gleiche ISBN-Nummer tragen.
Bei geringfügig veränderten Neuauflagen macht es Sinn, aber nicht bei vollständig überarbeiteten Ausgaben, sodass man gerade bei gebrauchten Büchern aufpassen muss, kein veraltetes Exemplar zu bekommen.