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Rechtliche Situation für Serien in Mediathek
Hallo,
weiß eigentlich jemand ansatzweise, was für Regularien für die ÖR gelten, damit die Inhalte (v.a. Serien) in ihre Mediatheken stellen dürfen? Reicht da dann die alibimäßige Ausstrahlung weniger Folgen im linearen TV aus, um ganze Serien in die Mediathek stellen zu können? Von den Drombuschs wurden ja diverse Folgen ausgelassen, als die im ZDF-Nachtprogramm vor ein paar Monaten liefen. Trotzdem steht ja die komplette Serie in der Mediathek. Von "Unser Lehrer Doktor Specht" wurden Ende 2021 grade einmal vier Folgen nacheinander ausgestrahlt, trotzdem steht auch hier die komplette Serie seither zwei Jahre lang in der Mediathek. Insbesondere wenn die Sender dann bei deutschen Auftragsproduktionen selber die Rechte an den Serien besitzen und nicht die damalige Produktionsfirma, sollte sowas ja dann ohne Probleme eigentlich in der Mediathek angeboten werden können. Oder liegt das eher an Vorschriften bzgl. Rundfunkstaatsvertrag etc., wie oder ob man etwas anbieten darf? Theoretisch müsste nach diesen Erfahrungen dann ja die Ausstrahlung weniger Folgen (wenn überhaupt dafür nötig) reichen, um eine ganze Serie online anbieten zu können. Viele Sachen (z.B. Aufzeichnungen alter Sportereignisse zu Beginn der Corona-Pandemie) wurden ja auch völlig ohne eine erneute Ausstrahlung einfach nur online angeboten. Kennt sich da jemand etwas tiefergehend aus damit, wie da die Richtlinien sind? 2-mal bearbeitet. Zuletzt am 24.01.22 21:33.
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