Nehmen wir doch den Prozess um die Augen ei es Mannes im Tatort-Vorspann. Hat die ARD gewonnen.
Übrigens ist das Urheberrechtsgesetz lediglich am 1.1.1966 in Kraft getreten, gilt aber trotzdem auch für die Werke davor.
Daher ist diese Barriere der ARD-Anstalten in Retro unverständlich. Vor was hat man Schiss?
Komischerweise werden von Zeit zu Zeit ganze Serien, Filme, Dokus für kurze Zeit eingespeist. Da ist das Urheberrecht auch vorhanden. Warum geht es da und bei anderen Beständen nicht. Erschließt sich mir nicht.