misterbyte schrieb:
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> Unfug deshalb, weil ein Urheberrecht, wenn es denn
> existent ist, 70 Jahre bis nach dem Tode des
> Urhebers gilt.
> Warum machen die ARD-Macher von retro diese Grenze
> an der Einführung dieses Urhebergesetzes fest? Es
> wurde lediglich 1966 eingeführt.
> Denn wenn man schon so kleinkariert denkt, dann
> müßten die Beiträge in retro alle wieder
> rausgenommen werden. Oder andersherum nach der
> ARD-Logik, jedes Jahr weiter müßten neue
> Beiträge für das nächste Jahr eingestellt
> werden. Diese Begründung mit dem UrhG hinkt
> absolut.
> Welcher Jurist bei den Sendern das aufgestellt
> hat, hat nicht nachgedacht.
Du bist offenbar genauso wenig Jurist wie ich. Also stochern wir beide im Nebel. Aber den Hausjuristen der ÖR unterstellst du, sie hätten nicht nachgedacht?
Fakt ist: Das Urheberrecht wurde zum 1.1.66 geändert. Laut [de.wikipedia.org] wurde u.a. die Gültigkeit von 50 auf 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers verlängert. Ich stimme dir zu, dass das allein nicht der Grund für die Zurückhaltung bei der Veröffentlichung sein kann. Aber weißt du, was sich zum Stichtag 1.1.66 sonst noch alles geändert hat? Ich nicht.
> Ich weiß schon, wie Du darauf kommst. Denn bei
> den ARD-retros wurde dieses Datum als Grenze
> gesetzt. Quatsch. Ich glaube nicht, daß alle
> Urheber schon tot sind.
> Zumal diejenigen, die damals sich haben filmen
> lassen, mit der Ausstrahlung einverstanden waren
> und ihr Einverständnis gaben. Es ist schließlich
> damals schon ausgestrahlt worden. Es ist alles
> bereits geregelt.
Das halte ich wiederum für Unfug. Wenn bereits "alles geregelt" wäre, dann hätte es die vielen Rechtsstreits um Wiederholungshonorare, um DVD-Veröffentlichungen und andere neue Ausspielwege nie gegeben.
Wenn jemand 1965 oder 1966 oder 1985 eine (einmaligen? oder mehrmaligen?) Ausstrahlung im deutschen Fernsehen zugestimmt hat, dann bedeutet das nicht automatisch, dass er auch einer immerwährenden und möglicherweise weltweiten Veröffentlichung auf einer elektronischen Plattform zugestimmt hat.
> Muckieren heißt übrigens aufregen!
Danke, aber das finde ich in keinem Wörterbuch. Ich kenne nur "mokieren" (sich lustig machen oder abfällig äußern).