misterbyte schrieb:
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> Sehr gerne. Es ist die offizielle Seite des EuGH.
>
> [curia.europa.eu]
> 08&language=de
>
> Du kannst unten die jeweilige Sprache anwählen.
> Ist trockener Stoff. Die entscheidende Passage
> kommt weiter hinten.
Da geht es offenbar um den Prozess, den die Pub-Wirtin Karen Murphy gegen Sky UK gewonnen hat, weil sie in ihrem Lokal die Premier League lieber mit einem günstigen griechischen Pay-TV-Abo übertragen wollte, anstatt mit einem teuren britischen Sky-Abo. Das habe ich damals mitbekommen.
Inwieweit dieses Urteil deine Theorie stützt, dass es für Sportereignisse (bzw. für deren Übertragung und Aufzeichnung) generell kein Urheberrecht gebe, kann ich nicht beurteilen. Dass z.B. der Kommentar und die Erkennungsmelodie geschützt sind, erwähnst du selbst. Beim Überfliegen des EuGH-Textes sehe ich, dass das offenbar auch für die Spielstandsgrafiken gilt. Wäre es also für jedermann möglich, eine Aufzeichnung zu veröffentlichen, bei der all das herausgefiltert wird? Ich weiß es nicht. Gibt es im verlinkten Text eine Formulierung, die das eindeutig klärt?
Soweit ich weiß, stellt die Premier League seit diesem Urteil ihren ausländischen Rechtepartnern keinen englischen Kommentar mehr zur Verfügung. Dadurch dürfte das Interesse englischer Wirte an griechischen Pay-TV-Abos deutlich zurückgegangen sein.