Unfug deshalb, weil ein Urheberrecht, wenn es denn existent ist, 70 Jahre bis nach dem Tode des Urhebers gilt.
Warum machen die ARD-Macher von retro diese Grenze an der Einführung dieses Urhebergesetzes fest? Es wurde lediglich 1966 eingeführt.
Denn wenn man schon so kleinkariert denkt, dann müßten die Beiträge in retro alle wieder rausgenommen werden. Oder andersherum nach der ARD-Logik, jedes Jahr weiter müßten neue Beiträge für das nächste Jahr eingestellt werden. Diese Begründung mit dem UrhG hinkt absolut.
Welcher Jurist bei den Sendern das aufgestellt hat, hat nicht nachgedacht.
Ich weiß schon, wie Du darauf kommst. Denn bei den ARD-retros wurde dieses Datum als Grenze gesetzt. Quatsch. Ich glaube nicht, daß alle Urheber schon tot sind.
Zumal diejenigen, die damals sich haben filmen lassen, mit der Ausstrahlung einverstanden waren und ihr Einverständnis gaben. Es ist schließlich damals schon ausgestrahlt worden. Es ist alles bereits geregelt.
Muckieren heißt übrigens aufregen!