xy schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ja, ich weiß, einen DVB-S-Stream zum Beispiel.
> Ich wollte jetzt auch gar keine allgemeingültige
> Definition liefern, sondern nur erläutern, wie
> ich den Begriff verwendet habe, nämlich im Sinne
> von kostenpflichtigen Streamingangeboten wie
> Netflix und Amazon Prime Video. Da ist eben der
> Nachteil, dass man keinen Zugriff mehr auf die
> Videos hat, wenn der Anbieter sie von der
> Plattform nimmt.
So sehe ich es auch. Es ist aber doch ein "Standardbegriff" heute, oder?
PS: Frage an mich selber: Warum setze ich "Standardbegriff" in ".
Da besteht Klärungsbedarf.