> Wenn eine "lizenzpflichtige Kopie für
> öffentliche Vorführungen" erworben werden kann,
> bedeutet das aber i.d.R. auch, dass in so einem
> Fall die Lizenzgebühr, zusätzlich zum Kaufpreis,
> mit bezahlt werden muss. Und diese Gebühren sind
> ja meistens ziemlich happig. Dafür hat man dann
> halt auch das Recht, den Film öffentlich, ggf.
> gegen Eintritt, zu zeigen.
Weiß denn hier jemand, wie hoch so eine Lizenzgebühr eigentlich ist? Ich höre immer "hohe Lizenzgebühr", aber habe absolut keine Vorstellung.