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Re: *Un oiseau rare* (FR 1935) und EuGH-Urteil
Noch einmal, nur für dich, auch hier, Christina:
>Entgegen des weit verbreiteten Gerüchts hatten Nutzer, die Stunden um Stunden auf diesen Webseiten verweilen konnten, bislang kaum Urheberrechtsverfolgungen zu befürchten. Denn ihre Aktivitäten im Netz konnten allein aus dem Grund, dass sie zwar illegal angebotene Inhalte konsumierten, diese aber nicht weiterverbreiteten, als weitestgehend sicher eingestuft werden. Mit dem EuGH-Urteil hat sich die hellgraue Zone nun jedoch in eine dunkelgraue verwandelt.> Zum Nachlesen: [www.merkur.de] 1-mal bearbeitet. Zuletzt am 22.02.18 19:21.
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