wolle64 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Es geht hier wohl darum, dass der Ausschnit mit
> einem neuen Ton belegt wurde. Solange dort aber
> Sendungen, die man für teuer Geld beim
> Mitschnittservice beziehen müsste eingestellt
> werden, dürfte das hier harmlos sein.
Ebend nicht.
Auf den steht Mitschnitten ausdrücklich drauf:
Gemäß §53, Abs. 1 UrhG darf diese Programm-Kopie nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.
Es ist nich gestattet, die Kopie außerhalb des persönlichen Bereichs liegenden Zwecken zu verwenden. Insbesondere Verkauf (z.b. Internetversteigerungen), Verleih, öffentliche Vorführung oder Wiedergabe, öffentliche Zugänglichmachung sowie Herstellung von Verfielfältigungsstücken und Bearbeitung (z.B. Kürzungen, Ergänzungen oder sonstige Veränderungen) sind untersagt.
Und wenn er einen Roland Kaiser-Auftritt mit anderem Text online stellt hat er das Material schon verändert, was er privat damit macht ist seine Sache, aber es öffentlich bei Youtube einzustellen und damit noch in Foren hausieren geht würde ich lieber bleiben lassen.