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Schimpfworte im US-Fernsehen bleiben strafbar
geschrieben von: TV Wunschliste, 30.04.09 06:56
Fluchen im US-Fernsehen bleibt weiterhin strafbar - egal ob jemandem nur ein F-Wort oder 20 S-Worte herausrutschen. Der Oberste Gerichtshof der USA entschied am Dienstag, dass die Praxis der FCC (Föderale Kommission für Kommunikation), auch einzelne, während Live-Übertragungen quasi herausgerutschte Entgleisungen unter Strafe zu stellen, rechtens sei. Damit können auch in Zukunft auf die großen Networks bei Verfehlungen hohe Geldstrafen zukommen.

Das FOX-Network hatte mit der Unterstützung von ABC, CBS und NBC gegen die Praxis der FCC geklagt. Dabei wurde argumentiert, dass die FCC ihre Bestrafungspraxis ohne ausreichende Begründung geändert habe. Zuvor hatte die FCC lediglich die wiederholte Benutzung von Schimpfworten unter Strafe gestellt. Der Standpunkt der Networks ist, dass die die Praxis unfair und im Zeitalter von Internet und Kabelsendern komplett überholt sei - beide Übertragungsformate werden von der FCC nicht im Bezug auf Schimpfworte reguliert.

Der Ursprung des jetzigen Gerichtsverfahrens liegt in einer Entscheidung der FCC aus dem Jahr 2006. Damals warf die Behörde FOX einen Regelverstoß vor, begangen im Jahr 2002, als Pop-Ikone Cher während der Verleihung der Billboard Music Awards live ein Schimpfwort benutzte. Außerdem wurde ein ähnlicher Vorfall mit Nicole Richie aus dem Jahr 2003 geahndet.

Durch das jetzige Urteil des Obersten Gerichtshofs, das im Übrigen mit einer 5 zu 4 Entscheidung sehr knapp ausfiel, wird der Fall zurück an ein Berufungsgericht im Staat New York verwiesen. Das hatte im Jahr 2007 geurteilt, dass die Praxis der FCC sehr wahrscheinlich nicht mit dem ersten Verfassungszusatz und der damit verbundenen Redefreiheit vereinbar sei. Doch die Regierung unter George W. Bush hatte den Fall danach an das Supreme Court voran getrieben. Es könnte nun von der Politik der jetzigen Regierung abhängen, ob der Fall nach einer erneuten Entscheidung in New York in ein paar Jahren wieder am Obersten Gerichtshof landet, oder nicht.

Selbst im Urteil des Supreme Court heißt es: "Der lange Schatten, welcher der erste Verfassungszusatz über das wirft, was die Kommission getan hat, kann nicht versteckt werden. Die heutig Entscheidung verringert diesen Schatten nicht." Eine endgültige, klärende Entscheidung mit Verweis auf das Recht auf Redefreiheit steht also noch aus. Die Networks werden weiterhin für eine solche Entscheidung vor Gericht kämpfen.

30.04.2009 - Ralf Döbele/wunschliste.de
Quelle: Variety.com/Reuters.com


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TV Wunschliste 30.04.09 06:56 1063 
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Morlar 30.04.09 08:25 493 
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amsp20000 30.04.09 13:51 408 
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Boudico 30.04.09 17:11 541 
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amsp20000 01.05.09 20:21 428 
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Frau_Kruse 03.05.09 04:44 494 
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amsp20000 03.05.09 23:07 440 


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