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'Mediendienste': Pornografische Filme im Pay-TV erlaubt
Im deutschen Fernsehen dürfen künftig auch pornografische Filme gezeigt werden. Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) genehmigte zwei Angebote, die über die Premiere-Plattform verbreitet werden und nur Erwachsenen zugänglich sein sollen. Wie die DLM am Donnerstag nach ihrer Sitzung mitteilte, wurden die beiden Angebote "Blue Movie" und "erotic media" nicht als Fernsehen, sondern als Mediendienste eingestuft. Solchen Diensten ist - im Unterschied zu TV-Sendern - die Verbreitung pornografischer Filme erlaubt. Bei dem Angebot von "erotic media" handelt sich laut DLM um ein Pay-per-View-Angebot, das nur Erwachsenen in geschlossenen Benutzergruppen zur Verfügung gestellt wird. Der registrierte, volljährige Kunde kann jeden Film gegen Einzelentgelt abrufen. Durch die Verbreitung über die Premiere-Plattform sei das Angebot auch in nahezu allen Kabelanlagen in Deutschland verfügbar. Auch bei "Blue Movie", einem Angebot der Premiere-Tochter Telemediendienst GmbH, sollen pornografische Inhalte in Form eines Einzelabrufs täglich rund um die Uhr angeboten werden. Hier bewerteten es die Direktoren als problematisch, "dass die Firma ihren Sitz in Österreich hat und das Angebot damit nicht den deutschen, in Relation zu anderen europäischen Ländern strengeren Jugendschutzbestimmungen unterliegt". 18.12.2003 - RS/Quelle: Intrinet/dpa
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