dvogel schrieb:
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> ... In diesem speziellen Fall denke ich, dass man hier
> getrost unterstellen darf, dass dieses
> Schmierblättchen eine Werbeblättchen ist, da es
> nicht unabhängig ist und sich somit wohl kaum
> gegen die Interessen der Herausgeber wendet.
> Information ist wohl das letzte, was dieses
> Blättchen beabsichtigt. Es ist nichts anderes als
> Werbung, die als Information getarnt wird und
> dabei wird die Reputation einer Berufsgruppe
> ausgenutzt, um die Werbebotschaft zu
> transportieren und diese letztendlich
> unglaubwürdig macht.
Sorry, das sagt mir alles. Ich hoffe, dass der Richter, falls es zu einer Verhandlung kommen sollte, nicht aufgrund solcher Kriterien entscheidet, sondern auf Basis des Sachverhaltes.