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Re: Juristische Schritte gegen "Frontal21"
Bart_Simpson schrieb:
"Nein, hier wehrt sich erst mal einfach eine juristische Person gegen eine ihrer Meinung nach falsche Darstellung, und dazu hat sie jedes Recht." Im Prinzip ja. Aber mit dieser Aussage habe ich so mein Problem. Ich weiß sehr wohl was eine juristische Person ist und ich kenne einigermaßen die juristischen Geflogenheiten und stehe mit meiner Meinung entgegen diesen Geflogenheiten. Wenn man sich mal überlegt, was genau eine juristische Person ist, dann wird diese Aussage nämlich grotesk. Bei einer juristischen Person handelt es sich um ein paar Seiten Papier, die die notwendige Rechtsform einer Unternehmung bestimmt, etwas Geld und der Betriebs- und Geschäftsaussattung. Also handelt es sich im wesentlichen um ein ideelles Konstrukt, das es in der Wirklichkeit nicht gibt. Man kann es nicht anfassen, nicht sehen, schmecken oder riechen und es kann nichts tun, hat aber das Recht selbständig als juristische Person über Angestellte oder Eigentümer zu handeln. Und soetwas soll beleidigungsfähig sein? Ich nenne das juristischen Blödsinn. Ein Beispiel, das zeigt, das manchmal juristische Definitionen mit realen Erfahrungen und Dinglichkeiten nicht übereinstimmen. Ich hätte ja Verständnis, wenn sich die Eigentümer als Firma sehen würden. Die haben selbstverständlich jede Möglichkeit, gegen Rufmord oder Beleidigung vorzugehen. In diesem speziellen Fall denke ich, dass man hier getrost unterstellen darf, dass dieses Schmierblättchen eine Werbeblättchen ist, da es nicht unabhängig ist und sich somit wohl kaum gegen die Interessen der Herausgeber wendet. Information ist wohl das letzte, was dieses Blättchen beabsichtigt. Es ist nichts anderes als Werbung, die als Information getarnt wird und dabei wird die Reputation einer Berufsgruppe ausgenutzt, um die Werbebotschaft zu transportieren und diese letztendlich unglaubwürdig macht. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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