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Darf der ProSieben-'Seewolf' 'Seewolf' heißen?
Gemäß eines Urteils des Landgerichts München I darf die für ProSieben produzierte Neuverfilmung des "Seewolfs" weder "Seewolf" noch "Der Seewolf" heißen. Die Tele München, Produzentin des ZDF-Adventsvierteiler aus dem Jahr 1971, hat sich in einem Titelschutzverfahren gegen die Produktionsfirma Hofmann & Voges Entertainment durchgesetzt.
Grund für die Entscheidung ist der Vorrang des Titels und der Marke der Originalverfilmung des "Seewolfs" aus dem Jahr 1971. ProSieben erklärte allerdings, vom Urteil nicht gebunden zu sein, da sich die Klage gegen die Produktionsfirma und nicht gegen den Sender richte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die ProSieben-Produktion mit Thomas Kretschmann in der Titelrolle, die nach Senderangaben "im Herbst 2009" gesendet werden soll, ist jedoch nicht die einzige Neuverfilmung (wunschliste.de berichtete). Denn mit dem ZDF als deutschem Partner wird der "Seewolf" auch von Clasart Television (einem Unternehmen der eingangs genannten Tele München Gruppe) als internationale "Event-Produktion" mit Sebastian Koch in der Hauptrolle verfilmt. Der Ausstrahlungstermin im ZDF ist für 2009 geplant. 11.09.2008 - Jutta Zniva/wunschliste.de Quelle: presseportal.de; Bild: Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft [www.wunschliste.de] In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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