|
Re: SoKo 5113 (Henry van Lyck)
Sir Hilary 2.0 schrieb:
------------------------------------------------------- > Bei einerPerson des öffentlichen Lebens sehe ich > schon einen Anspruch darauf, die Lebensdaten zu > erfahren. Nein, den Anspruch gibt es nicht, wenn die betreffende Person selbst oder die Angehörigen das nicht wünschen. Man ist weder dazu verpflichtet, das bekannt zu geben, noch zu begründen, warum man das nicht möchte. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
|