xy schrieb:
> Der Lizenzinhaber hat uebrigens immer die Senderechte, ist
> aber in den wenigsten Faellen Eigentuemer eines Senders -
> darum vergibt er ja die Senderechte befristet an die
> TV-Anstalten.
> - So wie ein Wohnungseigentuemer seine Wohnung vermietet.
> Trotzdem haette der Eigentuemer selbst ein Anrecht darauf,
> diese als eigene Wohnung zu nutzen, wenn er sie nicht
> vermietet haette.
Wenn du das eh weißt, warum hast du dann vorher so hanebüchene Ideen aufgeworfen...
Na ja egal, bei soviel Haarspalterei spiel ich nicht mehr mit ;-) und geh jetzt zum Spocht!