Re: NDR schmeisst Eva Herman raus
geschrieben von:
tin, 09.09.07 23:08 |
1) Dieses Gerede, dass die Meinungsfreiheit durch diesen Vorgang verletzt sein würde, halte ich für absolut absurd. Denn wenn dieses wirklich der Fall wäre, müsste es eine strafrechtlich Verfolgung nach sich ziehen. Ich bin mir sehr, sehr sicher, dass dieses nicht der Fall sein wird.
2) Ein Arbeitgeber hat bis zu einem gewissen Grade schon das Recht, seinen Arbeitnehmer zu kündigen, wenn dieser gegen die Interessen des Unternehmens handelt.
3) Wenn 2) in diesem Fall nicht zutreffen würde, müsste auf jeden Fall eine Kündigung aufgrund grenzenloser Schlichtheit des Gemütes ausgesprochen werden. Wer jahrelang Nachrichten verlesen hat und journalistisch tätig ist, sollte so langsam verstanden haben, dass jeglicher Vergleich und Bezug zu dieser unseeligen Zeit unangemessen ist. Beispiele hat es hierfür genug gegeben.