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Mordopfer ohne Persönlichkeitsrecht? - Leichenbilder im TV
In der Klage des Sohnes eines Mordopfers gegen "Spiegel TV" entschied nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Bei Straftaten getötete Menschen haben posthum keinen Anspruch auf Entschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts, wenn ein TV-Sender Bilder des Leichnams zeigt. Ein Kamerateam von hatte von der Polizei Zutritt zu einem Tatort bekommen und eine teilweise entkleidete und identifizierbare Leiche gefilmt. Die Bilder der 80jährigen Frau, die von ihrer psychisch kranken Tochter erschlagen worden war, waren dann im Sat.1-Magazin "Spiegel TV" gesendet worden. Wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes seiner Mutter hatte der Sohn des Mordopfers den Sender daraufhin geklagt. Die Begründung des Bundesgerichtshofs: Die Entschädigung für Verletzung des Persönlichkeitsrechts diene der "Genugtuung" der Opfer. Nur Lebende hätten Anspruch darauf und nicht die Erben des Opfers. 08.12.2005 - Jutta Zniva/Quelle: welt.de/AFP
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