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Urteil für 9live: Kein verbotenes Glücksspiel
Christiane zu Salm, Vorstandschefin der 9live-Dachgesellschaft Euvia Media, hat es nun Schwarz auf Weiß und damit Grund zur Freude: Der Münchner Privatsender betreibt, laut Urteil des Landesgerichts Freiburg, kein unerlaubtes Glücksspiel. Damit sei erstmals, so der kürzlich von der ProSiebenSat.1 Medien AG übernommene Sender, die "gängige Rechtsauffassung zu TV-Gewinnspielen in einem rechtskräftigen Urteil festgehalten". Zur Klage: Ein Ratefuchs aus der Region Freiburg hatte bei den TV-Glücksspielen die Wahlwiederholungstaste seines Telefons benutzt. Offenbar mehrmals, wie wir unschwer erraten können ... Sein Konto war nach Angaben des Richters mit "Hunderten von Euro" an Telefongebühren belastet worden. Der spielbegeisterte Mann hatte daraufhin die Telekom auf Rückzahlung der Telefongebühren verklagt. In einer Entscheidung der 3 Zivilkammer heißt es nun, die Kosten pro Anruf beim Sender seien ein unerheblicher Einsatz und fielen schon deshalb nicht unter das Verbot für unerlaubtes Glücksspiel. Die Preise orientierten sich an den Portokosten für eine deutsche Postkarte. Eine Revision gegen das Berufungsurteil schloss das Gericht aus. Christiane zu Salm: "Das Urteil untermauert einmal mehr unser Geschäftsmodell." 24.05.2005 - Jutta Zniva/Quelle: intrinet/dpa In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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