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Schönheitsreparaturen wenn Mieter unnötig streichen
Das seh ich mir an. Da ihr alle irgendwann vielleicht noch mal umziehen werdet oder wegen Schönheitsreparaturen zur Kasse gebeten werdet, könnt ich mir vorstellen, das den einen oder anderen dieses Thema auch interessiert Im Ratgeber-Recht wird am Sonntag, 23.01.2005 17.03 Uhr im Ersten unter anderem gerade dieses Thema behandelt: Schönheitsreparaturen wenn Mieter unnötig streichen Wer aus seiner Mietwohnung auszieht, muss in der Regel erst noch einmal Geld und Zeit investieren und die alte Wohnung renovieren. Doch die Klausel, dass der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen muss, ist in vielen Fällen ungültig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. In welchen Fällen muss der Mieter überhaupt noch Küche, Bad und Wohnzimmer streichen? Welche Klauseln sind unwirksam? Wie soll sich der Mieter verhalten, wenn der Vermieter auf Schönheitsreparaturen besteht? Der ARD-Ratgeber Recht klärt auf, wann der Mieter zum Pinsel greifen muss. [www.swr.de] In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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