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ESC: Was passiert nach nach Joost-Klein-Disqualifikation mit den Punkten?
geschrieben von: TV Wunschliste, 11.05.24 17:54
Über dem diesjährigen Finale zum Eurovision Song Contest hatten sich schon Wolken breitgemacht, da zahlreiche Zuschauer eine Teilnahme Israels vor dem Hintergrund des Krieges in Israel und Gaza ablehnen. Am Samstag wurde ein zweiter, geschichtsträchtiger Vorfall bestätigt: Der niederländische Teilnehmer Joost Klein wurde ausgeschlossen.

Wie die Tagesschau meldet, ist es das erste Mal, dass ein Teilnehmer am ESC in einem laufenden Wettbewerb ausgeschlossen wurde. Joost Klein hatte sich im Vorfeld der Veranstaltungswoche als einer der Favoriten auf den Sieg präsentiert, war aber auch durch provozierendes Verhalten gegenüber der israelischen Teilnahme aufgefallen.

Ausschluss nach Anzeige



Der Ausschluss folgt laut internationalen Berichten darauf, dass eine Frau aus dem Produktionsumfeld nach einem Vorfall beim Halbfinale am Donnerstag Anzeige gegen Klein erstattet hatte. Was genau sie ihm vorwirft, wurde von offizieller Seite nicht bestätigt. Die Rede ist jedoch auch von Handgreiflichkeiten oder einem Schlag gegen die Frau. Aufgrund der Anzeige wegen einer Straftat ermitteln nun in Schweden die Behörden.

Die gaben als Statement ab: [D]ie Polizei ermittelt wegen Einschüchterung. Die Straftat wurde am Donnerstagabend in der Malmö-Arena begangen. Man habe den Verdächtigen befragt, er sei nicht in Haft genommen worden.

Die den ESC ausrichtende European Broadcasting Union ließ folgende Verlautbarungen veröffentlichen:

Wir möchten klarstellen, dass entgegen einiger Medienberichte und Social-Media-Spekulationen an diesem Vorfall kein anderer Künstler oder Delegationsmitglied beteiligt war. Wir pflegen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber unangemessenem Verhalten bei unserer Veranstaltung und verpflichten uns, allen Mitarbeitern des Wettbewerbs ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. Vor diesem Hintergrund gilt das Verhalten von Joost Klein gegenüber einem Teammitglied als Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln.

Vor dem Hintergrund laufender Ermittlungen über eine Straftat sei es daher für Klein nicht angebracht, weiter am Wettbewerb teilzunehmen.

Beim niederländischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk NPO war man kritisch, gab aber ein Statement ab, das nicht noch mehr Öl ins Feuer gab: Die NPO hält dies für eine sehr drastische Entscheidung. Nach dem Wettbewerb werde man den Verlauf der Ereignisse mit allen Beteiligten "eingehend" bewerten.

So geht die EBU mit der Punktevergabe für die und von den Niederlanden um



Nach der Disqualifikation von Joost Klein wurden auch die Jury-Abstimmungen neu ausgewertet (hier mehr Details zum Voting) - die wurden von den Fachjurys nämlich schon auf Basis der letzten Probe am Freitag abgegeben. Bei der hatte Klein wegen der begonnenen Untersuchung zwar schon nicht mehr auftreten dürfen, jedoch war eine Aufzeichnung seines Halbfinalauftritts bewertet worden.

Die Fachjurys der Teilnehmerländer hatten die Performances in eine Rangfolge gebracht, anhand derer dann ihre Punkte verteilt werden. Aus den Rangfolgen wurde der disqualifizierte niederländische Beitrag nun gestrichen; unterhalb stehende Beiträge rücken somit jeweils um einen Rang weiter nach oben - gegebenenfalls mit entsprechenden Auswirkungen auf die Punktezuweisung.

Die Stimmabgabe der niederländischen Fachjury geht weiterhin "normal" in die Auswertung ein. Auch dürfen die niederländischen Fernsehzuschauer am Samstagabend wie alle anderen per Telefon ihre Stimmen abgeben, die in die Wertung eingehen werden.

11.05.2024 - Bernd Krannich/TV Wunschliste
Bild: EBU/Sarah Louise Bennett


[www.wunschliste.de]

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