Wilkie schrieb:
-------------------------------------------------------
> nipkow schrieb:
> --------------------------------------------------
> > Im Einführungsbeitrag von Ralf Döbele sind alle
> > Fakten dargelegt. Der NDR ist auf die Vorwürfe
> > eingegangen und hat ein Gespräch mit dem jetzigen
> > Programmdirektor angeboten. So weit, so gut.
> >
> > Interessant wäre zu wissen, ob N. Kinsky selbst
> > den Weg zur RTL-Redaktion von »Exclusiv« gesucht
> > hat oder die Redaktion der Schauspielerin das
> > Interview angeboten hat.
> >
> > Die Entschuldigung, die Nastassja Kinsky jetzt
> > erwartet, hätte sie ohne Umwege beim NDR direkt
> > einfordern können.
>
> Was meinst mit "direkt einfordern", ohne die
> Öffentlichkeit, per Brief oder während eines
> angemeldeten Gespräches mit irgendeinem
> Redakteur? Klar hätte sie da irgendeine
> Entschuldigung bekommen, kostet ja auch nichts
> hinter verschlossenen Türen. Ob es eine
> ernstgemeinte Entschuldigung gewesen wäre oder ob
> es dem Sender nur darum gegangen wäre, N. Kinski
> als "Störenfried" so schnell wie möglich
> abzuwimmeln, könnte niemand sagen.
Ich glaube, eine nichtöffentliche Entschuldigung wäre gar nicht denkbar gewesen, weil das Ganze längst ein schwebendes juristisches Verfahren ist, über das schon vor knapp drei Wochen berichtet wurde.
[
www.faz.net] vom 20. Februar:
Quote
Wegen der Nacktszenen will die heute 63 Jahre alte Schauspielerin den Film in seiner vorhandenen Form verbieten lassen.
Mit dem Auftrag, dies durchzusetzen, ist, wie zunächst der „Spiegel“ berichtete, der Anwalt Christian Schertz betraut. „Nastassja Kinski war damals faktisch ohne Begleitung am Set, als die Szenen gedreht wurden“, sagte Schertz dem „Spiegel“, eine rechtswirksame Einwilligung als Minderjährige sei damit „denklogisch ausgeschlossen“ gewesen. Abgesehen davon habe er für die Zukunft eine Einwilligung widerrufen. [...]
Der NDR, sagte Christian Schertz auf Anfrage der F.A.Z., habe bis Mittwoch Gelegenheit, sich zu äußern, „ob er freiwillig meiner Bitte für Frau Kinski entspricht, die weitere Auswertung des Films jedenfalls so lange nicht mehr vorzunehmen, solange die Nacktszenen enthalten sind“. Die „bisherige Aussage, dass eine Ausstrahlung ,zur Zeit nicht geplant‘ sei, genügt natürlich nicht. Da eine rechtswirksame Einwilligung durch eine 15-Jährige am Set denklogisch ausgeschlossen ist und wir jetzt auf diese Rechtslage hingewiesen haben, verbietet sich die weitere Auswertung der diesbezüglichen Sequenzen.“
Soweit ich das mitbekommen habe, ist Christian Schertz einer der bekanntesten Medienanwälte in Deutschland. Er hat u.a. schon Herbert Grönemeyer, Thomas Gottschalk und Till Lindemann vertreten.