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Öffentlich-Rechtliche bald auf Montagsdemos?
Was für eine lustige Reform! Kaum zwei Wochen in Kraft und schon wird klar, dass sie mehr kostet als einspart und Bürokratie ausweitet, statt eindämmt. Und jeden Tag tauchen Positionen auf der Rechnung auf, die bei der Planung kein Mensch auf dem Zettel hatte. Jetzt stellten die Verantwortlichen fest, dass sich gemäß dem neuen Rundfunkstaatsvertrag Bezieher des neuen Arbeitslosengeldes II ab April fast ausnahmslos von den Rundfunkgebühren werden befreien lassen können. Den ÖRes drohen dann finanzielle Ausfälle in Milliardenhöhe. Die neue Regelung könnte bedeuten, dass bis zu 1,65 Millionen Haushalte in Deutschland zusätzlich die Gebührenbefreiung beantragen dürfen. So jedenfalls eine Hochrechnung des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), einer Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit. Allerdings ist unklar, wie denn die zahlreichen, neuen Regelungen zum Zuverdienst künftig berücksichtigt werden müssen. Die Verfahrensweise ist im Einzelfall selbst für alt gediente Amtsschimmel derzeit noch ein böhmisches Dorf. Und so bleibt den Sachbearbeitern vor Ort eigentlich nur ein gänzlich neues, innovatives Arbeitsgerät übrig die Kristallkugel. Getreu dem Motto: Wenn es um Milliarden-Summen geht, fragen sie bitte den Großen Bundesagenturi in seinem Zelt auf dem Rummel. Bitte Wartemarke ziehen! 12.01.2005 - RüM/Quelle: RP Online
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