Die sogenannten "Dritten Programme" gehören schon seit Beginn des Jahres 1950 zum Radio in der Bundesrepublik Deutschland zu den "Allgemeinen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland", kurz "ARD", die seit 26. Dezember 1952 mit der Ausstrahlung eines regelmäßigen Fernsehprogramm in der Bundesrepublik Deutschland begonnen hatte. Das bedeutet das einzeln Landesrundfunkanstalten sowohl ein Radioprogramm als auch ein eigenes Fernsehprogramm haben. Nur waren diese "Dritten Programme" bis weit in die achtziger Jahre, vor Beginn einer Ausstrahlung von Fernsehprogrammen über Kabel, Analog über Antenne nur regional empfangbar.
Bis zum 01. April 1963 gab es in der Bundesrepublik Deutschland schon drei Fernsehprogramme. "ARD 1", "ARD 2" und die Dritten Fernsehprogramme. Mit dem Sendebeginn des "Zweiten Deutschen Fernsehen", ZDF., zum 01. April 1963 wurde "ARD 2" dann abgeschaltet.