Sir Hilary 2.0 schrieb:
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> Wem man in Kausalität zur Deutschen Staatsraison
> das Existenzrecht Israels erklären muss , hat in
> der Tat wenig Ahnung.
Lass zumindest mich nicht dumm sterben...
Ich hatte neben Sozialrecht in einem weiteren Hauptfach Staatsrecht und habe mich tatsächlich auch gefragt, auf welcher EGL bzw. in welchem materiellen Kontext Du eine deutsche Staatsraison zum Existenzrecht Israels ableitest bzw. wo sich diese grundgesetzlich verankern ließ ? Da wäre ich tatsächlich an Deiner Begründung interessiert.
Ich bin bei einer moralischen Verantwortung gegenüber Israel historisch begründet sicherlich bei Dir und unterstütze diese Haltung, aber eine Staatsraison in den von Dir (vermuteten ? Du führst auch hier leider nichts weiter zu aus) Schranken des deutschen Grundgesetzes kann ich auf den ersten Blick nicht erkennen. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. Aber um es mit den Worten Dieter Hallervordens zu sagen "Ich brauche mehr Details. "
Oder kann es sein, dass Du die Begrifflichkeit "Existenzrecht" mit dem Ziel des "Schutzes von Israel im Bedrohungsfall im engeren Sinne und im Präventivfall im erweiterten Sinne" vermischt ?