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Entschieden: Rundfunkbeitrag wird ab sofort auf 18,36 Euro erhöht
geschrieben von: TV Wunschliste, 05.08.21 12:22
Es ist entschieden: Nach einem langwierigen Prozess kommt es nun doch so, wie es sich die Rundfunkanstalten eigentlich schon ab Anfang des Jahres gewünscht hätten und der Rundfunkbeitrag wird um 86 Cent angehoben. Nachdem Sachsen-Anhalt das Vorhaben monatelang blockiert hatte und Eilanträge von ARD und ZDF kurz vor Weihnachten vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen wurden, weil diese nicht ausreichend begründet worden seien, legten die Öffentlich-Rechtlichen Verfassungsbeschwerden bei der höchsten Instanz ein - mit Erfolg: Das Bundesverfassungsgericht urteilte nun und ordnete in einem am heutigen Donnerstag (5. August) veröffentlichten Beschluss rückwirkend das Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung an.

Zuletzt betrug der Rundfunkbeitrag, der für die Öffentlich-Rechtlichen die Haupteinnahmequelle ist, 17,50 Euro pro Monat. Nach Ermittlung der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) hätte der Beitrag zu Jahresbeginn auf 18,36 Euro ansteigen sollen, um eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 auszugleichen. Doch damit der ausgehandelte Staatsvertrag in Kraft treten kann, müssen alle 16 Länderparlamente ihre Zustimmung geben - Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff tat dies nicht und zog den Gesetzesentwurf am 8. Dezember 2020 vor der Abstimmung im Landtag zurück. Daraufhin haben ARD und ZDF rechtliche Schritte angekündigt. Das Bundesverfassungsgericht wertete diese gezielte Blockade durch Sachsen-Anhalt nun als Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit.

Der Grund: Es ist nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen möglich, von der Empfehlung der KEF abzuweichen. Dies müsse aber von allen Bundesländern gemeinsam beschlossen werden, während das blockierende Verhalten von Sachsen-Anhalt verfassungsrechtlich nicht erlaubt sei. Erfüllt ein Land seine Mitgewährleistungspflicht nicht und wird dadurch die Erfüllung des grundrechtlichen Finanzierungsanspruchs unmöglich, liegt bereits darin eine Verletzung der Rundfunkfreiheit, heißt es im Beschluss. Und weiter: Der Vortrag des Landes Sachsen-Anhalt, dass es sich seit Jahren unter den Ländern vergeblich um eine Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bemüht habe, rechtfertigt die Abweichung von der Feststellung des Finanzbedarfs nicht. Ein einziges Bundesland kann die Erhöhung des Rundfunkbeitrages nicht verhindern. Die Festsetzung des Rundfunkbeitrags muss frei von medienpolitischen Zwecksetzungen erfolgen. Der Grundsatz der Trennung zwischen der allgemeinen Rundfunkgesetzgebung und der Festsetzung des Rundfunkbeitrags soll "Risiken einer mittelbaren Einflussnahme auf die Wahrnehmung des Programmauftrags ausschließen und damit die Programmfreiheit der Rundfunkanstalten sichern". Der Gesetzgeber müsse vorsorgen, dass die zur Erfüllung des klassischen Funktionsauftrags erforderlichen technischen, organisatorischen, personellen und finanziellen Vorbedingungen bestünden.

Konkret wurde nun entschieden: Der Rundfunkbeitrag steigt mit Wirkung zum 20. Juli ab sofort von 17,50 auf 18,36 Euro an. Nicht genehmigt wurde hingegen eine rückwirkende Erhöhung des Beitrags für das erste Halbjahr 2021, dennoch steht ARD, ZDF und Deutschlandradio eine Kompensation für die ausgebliebenen Einnahmen zu. Bei den nun getroffenen Bestimmungen handelt es sich um eine übergangsweise Zwischenregelung - in erster Linie, um den Öffentlich-Rechtlichen die nötigen Finanzmitteln zu sichern. Denn nun beginnt das Verfahren von vorne und wird erneut einige Zeit in Anspruch nehmen, bis die staatsvertragliche Neuregelung in Kraft tritt.

Die Beurteilung der Auswirkungen der unterbliebenen Beitragsanpassung auf die Rundfunkanstalten erfordert eine Stellungnahme der KEF sowie einen neuen Änderungsstaatsvertrag mit Zustimmung aller Länder. In diesem Zusammenhang sind bei der nächsten Festsetzung des Rundfunkbeitrags "Kompensationserfordernisse wegen unterbliebener Beitragsanpassung zu berücksichtigen", so dass der Rundfunkbeitrag sogar noch etwas höher ausfallen könnte. Hierbei werden der Mehrbedarf der Rundfunkanstalten, der durch eine Verschiebung von Investitionen und die Verwendung notwendig vorzuhaltender Reserven entstanden ist, wie auch etwaige Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf den Finanzbedarf der Rundfunkanstalten und die Zumutbarkeit von Beitragserhöhungen für die Bürgerinnen und Bürger in den Blick zu nehmen sein.

Das Bundesverfassungsgericht betonte im Zusammenhang mit dem Beschluss die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Zeiten vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits. Nicht nur deshalb wachse die Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit der ihnen obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltsicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden.

Das ZDF begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag. Intendant Dr. Thomas Bellut: Der klare Beschluss der Karlsruher Richter bestätigt und stärkt die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Damit kann das ZDF für die kommenden Jahre verlässlich planen und dem Publikum weiter ein hochwertiges Programm bieten.

05.08.2021 - Glenn Riedmeier/TV Wunschliste
Bild: ARD/ZDF/Deutschlandradio


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