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Re: Mit der ARD in die Zukunft: Ausbau der Mediathek und Zukunftsdialog mit Zuschauern
Weshalb sollte über jemand berichtet werden, der zunächst die Rundfunkgebühren nicht zahlt, dann gerichtlich dazu verpflichtet wird, die doch zu zahlen, das dann immer noch nicht tut und sich weigert, dem Gerichtsvollzieher Auskunft über seine Vermögensverhältnisse zu erteilen? In diesem Fall wird der Schuldner nach § 888 ZPO - siehe [dejure.org] - auf Antrag des Gläubigers in Zwangshaft genommen.
Ich hab auch einen vollstreckbaren Titel gegen einen Schuldner, den ich in Zwangshaft nehmen lassen könnte, wenn ich denn nur wüsste, wo der sich rumtreibt, und wenn ich bereit wäre, die Kosten für die Zwangshaft zu übernehmen. Die könnte ich natürlich vom Schuldner zurückfordern - was ebenso natürlich komplett aussichtslos ist. Völlig unabhängig davon, wie man zu der Rundfunkgebühr steht, wird hier von interessierter Seite ein Skandal konstruiert, der keiner ist. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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