Knurpsel schrieb:
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> Kleine Korrektur. Ich vermute du beziehst dich auf
> ein vor kurzem gesprochenes Gerichtsurteil. Das
> Gericht hat nicht offiziell bestätigt daß er ein
> Faschist ist. Es hat gesagt daß die Aussage daß
> er ein Faschist ist von der Meinungsfreiheit
> gedeckt ist.
> Ich denke es ist nicht Aufgabe eines Gerichtes
> Werturteile über jemanden zu fällen
In der Herleitung ihres Urteils schreiben die Richter [...] Jedoch hätten die Antragsteller "in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht, dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht".
(https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bjoern-hoecke-darf-als-faschist-bezeichnet-werden-gerichtsurteil-zu-eisenach-a-1289131.html)
Das würde ich dann doch schon als etwas höher einordnen als nur die Anerkennung einer Meinung.