Das ist kein unlogisches Argument, sondern so stehts im Rundfunkstaatsvertrag. Product Placement ist erlaubt in "Kinofilmen, Filmen und Serien, Sportsendungen und Sendungen der leichten Unterhaltung", und die "Sendungen der leichten Unterhaltung" finden Einschränkung in "Keine Sendungen der leichten Unterhaltung sind insbesondere Sendungen, die neben unterhaltenden Elementen im Wesentlichen informierenden Charakter haben, Verbrauchersendungen und Ratgebersendungen mit Unterhaltungselementen." - und der Fernsehgarten fällt laut ZDF in dies Kategorie.
Ausserdem müssen Produktplatzierungen in ÖR am Anfang und Ende der Sendung kenntlich gemacht werden.
Was allerdings ein unlogisches Argument ist ist dass es dem Sänger oder der Redaktion nicht möglich gewesen sein soll ein neutrales Cappy zu besorgen.