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"Pastewka"-Schleichwerbevorwürfe: Einigung erzielt
Anfang des Jahres geriet Bastian Pastewka in die Negativ-Schlagzeilen, als ihm von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) Schleichwerbung in der achten Staffel seiner Serie "Pastewka" vorgeworfen wurde (TV Wunschliste berichtete). Kurz vor dem Osterfest konnte nun eine Einigung erzielt werden. Die BLM und Amazon Instant Video Germany GmbH haben sich auf eine neue Schnittfassung der betreffenden Folge "Das Lied von Hals und Nase" verständigt. Diese ersetzt die Ursprungsfassung und ist in Kürze bei Prime Video abrufbar. In der neuen Schnittfassung sind Markennamen unkenntlich gemacht worden, zudem wurde an einigen Stellen der Bildausschnitt verengt. In einer offiziellen Mitteilung heißt es, dass sowohl die BLM als auch Amazon zwar an ihrer jeweiligen Rechtsauffassung festhalten würden, jedoch die konstruktive Klärung der Angelegenheit begrüßen. Die Verwaltungsgerichte müssen nun nicht mehr klären, ob es sich um Schleichwerbung handelte oder nicht. In der Episode spielen weite Teile der Handlung innerhalb einer MediaMarkt-Filiale. Das Logo des Elektrofachmarkts war zudem in der Ursprungsfassung häufig deutlich erkennbar zu sehen. Die BLM beanstandete daraufhin die Folge, da sie gegen das Schleichwerbeverbot verstoße. "Die gesamte Folge ist - vor allem in Bezug auf die Marke MediaMarkt - von häufigen und intensiven Darstellungen und Erwähnungen geprägt, die nicht programmlich-dramaturgisch begründbar sind", lautete die Begründung. MediaMarkt selbst teilte kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe mit, dass "keine Produktplatzierung" gebucht worden sei. Die Filiale sei lediglich als ein von Brainpool angemieteter Drehort zur Verfügung gestellt worden. Die Produktionsfirma habe dafür eine produktionsübliche Miete bezahlt. Darüber hinaus habe es keine weiteren Absprachen gegeben. Nach der Beanstandung der BLM hat Amazon Klage zum Verwaltungsgericht München eingereicht, die nun erledigt ist. Die neue Schnittfassung der Folge findet die Zustimmung der Landeszentrale. "Die Markendarstellungen und -erwähnungen in der neuen Version sind programmlich-dramaturgisch begründbar." 18.04.2019 - Glenn Riedmeier/TV Wunschliste Bild: Prime Video [www.wunschliste.de]
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