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Re: Bestätigt: "Wetten, dass..?" mit Gottschalk kehrt 2020 zurück
Zoppo_Trump schrieb:
------------------------------------------------------- > seventy schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Ich gönne es beiden von Herzen, und das meine > ich > > ausnahmsweise mal ernst. > > Kraus selbst habe ich auf einer der letzten > > Tourneen mal gesehen. War ok. > > Ich gönn' natürlich auch jedem, dass er bis ins > Alter tun kann, was ihm Freude macht. Aber mein > olles sarkastisches Hirn fragt da halt einfach > sofort: "Wenn ich da jetzt schon Karten für > kaufe, kann ich die zurückgeben, wenn dem > Künstler da ... iiirgendwas dazwischenkommt?" > ;-) Natürlich kannst du die Karten zurückgeben. Bei einer Konzertabsage aufgrund einer Krankheit hat der Kunde auch ein Recht auf Ersatz. Der Unterschied ist nur, dass es sich bei einem Todesfall vermutlich um einen ersatzlosen Ausfall handelt. Ein Nachholkonzert könnte schwierig werden. In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.
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